Entgelte
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Auf Grundlage der „Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maifeld vom 10. Januar 1996“ und der Änderungssatzungen vom 17.12.1999 und 20.09.2004 (Link Satzungsrecht) wurden vom Verbandsgemeinderat Maifeld in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 folgende
„einmaligen Beiträge/laufenden Entgelte“ (PDF-Datei)
festgelegt.
HINWEISE:
- Abzug von Wassermengen bei Berechnung der Schmutzwassergebühren
Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren ist auf schriftlichen Antrag eine Absetzung von Wassermengen, die auf Grund von Viehhaltung und Pflanzenschutzspritzungen nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden, möglich.
Hier erhalten Sie das Antragsformular.
- Eigentümerwechsel
Sie haben ein entgeltspflichtiges Grundstück erworben oder veräußert und möchten dies dem Abwasserwerk Maifeld mitteilen? Sie finden an dieser Stelle einen entsprechenden Formularvordruck, in dem Sie die erforderlichen Angaben eintragen können.
Hier erhalten Sie den Formularvordruck.
Kontakt: Frau Ingrid Krämer, Tel. 02654/ 9402-312
