Wappen

Nach § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) dürfen Wappen der Gemeinde von anderen nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden.Beschreibung
Von Silber über Gold durch blauen Wellenbalken geteilt, oben ein durchgehendes, waagrecht und senkrecht getrenntes rotes Balkenkreuz, unten 7 (4:3) rote Rauten balkenweise.

Begründung
Bis 1419 gehörte Welling den Grafen von Virneburg. Als Hinweis darauf stehen im unteren Schild die Virneburger Rauten. In der Folge gehörte der Orte bis um 1800 zum Kurfürtstentum Trier, im Gemeindewappen symbolisiert durch das kurtrierer Kreuz.

Der Wellenbalken symbolisiert den Flusslauf in der Gemarkung.

-Beschluss der Vertretungskörperschaft vom 24.01.1979- 

 

Hinweis: Nach § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) dürfen Wappen der Gemeinde von anderen nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden.