Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
Als Dienstleister haben Sie guten Service verdient. Auch in Behördenangelegenheiten. Um Ihnen dabei zu helfen, gibt es seit Anfang 2010 europaweit „Einheitliche Ansprechpartner“. In Deutschland werden sie von den Bundesländern eingerichtet.
Über die Einheitlichen Ansprechpartner können Dienstleister alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln. Selbstverständlich können Sie sich auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.
Zudem erhalten Dienstleistungserbringer und -empfänger alle für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten notwendigen Informationen über ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
Einheitlicher Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel: 0261/ 120-2222
Fax: 0261/ 120-882222
Email: eap-sgdnord@poststelle.rlp.de
Web: www.eap.rlp.de
